Qualität & Sicherheit | 16.03.2019

Rotkreuzschwester aus Überzeugung

Ich bin seit fast 30 Jahren Rotkreuzschwester, ich bin es freiwillig und sogar stolz darauf. Ja, unsere Organisation, die Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK), ist etwas Besonderes, und Rotkreuzschwestern sind nicht zu den sonst vielleicht üblichen Bedingungen in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Altenhilfe tätig. In den vergangenen Monaten kursierten viele Behauptungen und Gerüchte über unsere Rolle, unsere Art der Beschäftigung und die Folgen, die einen als Schwesternschafts-Mitglied beim Roten Kreuz erwarten können. Tatsächlich erhalten Rotkreuzschwestern keinen Arbeitsvertrag, gelten nicht als klassische Arbeitnehmerinnen und können ihre Rechte bei Konflikten auch nicht vor einem Arbeitsgericht verhandeln. Das heißt allerdings nicht, dass ich als Rotkreuzschwester keinerlei Rechte habe, in meinem beruflichen Einsatz keinen Schutz genieße und schlechter gestellt wäre als meine pflegenden Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglieder einer Schwesternschaft vom Roten Kreuz sind. Und ausgebeutet fühle ich mich ganz gewiss auch nicht.

Genau das Gegenteil ist der Fall: Die rechtliche Grundlage meiner beruflichen Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege ist die Mitgliederordnung und die Satzung, die ich unterschrieben habe, als ich Rotkreuzschwester wurde – wie andere einen Arbeitsvertrag. Für die Schwesternschaft München vom BRK gilt wie für die anderen Schwesternschaften auch der Grundsatz: gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Das bedeutet konkret, dass mein Gehalt der Tarifvereinbarung entspricht, die für die Einrichtung, in der ich eingesetzt bin, gilt. Weil die Schwesternschaft ein eingetragener Verein ist, führe ich natürlich einen Mitgliedsbeitrag ab, wie es bei jedem Verein üblich ist. Dafür kann ich in der Mitgliederversammlung aber auch mitbestimmen und -gestalten. Da ich mich auch im Beirat der Schwesternschaft engagiere, habe ich noch mehr Einflussmöglichkeiten. Darüber hinaus habe ich eine überdurchschnittlich hohe Sicherheit, was meinen Arbeitsplatz angeht, denn das Mitgliedschaftsverhältnis kann von Seiten der Schwesternschaft nicht einfach so aufgekündigt werden und bietet mir im Zweifelsfall sogar alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und Karrierewege. Dadurch konnte ich mich beispielsweise auch weiterentwickeln und bin mittlerweile Stationsleitung.

Generaloberin Edith Dürr (l.) pflegt einen engen und persönlichen Austausch mit den Mitgliedern der Schwesternschaft.

Mangelnde Transparenz bei der Gestaltung von Verträgen mit Gestellungspartnern oder Vereinbarungen mit den eigenen Einrichtungen ist bei uns kein Thema – die Beschäftigungsverhältnisse sind bei der Schwesternschaft München klar geregelt. Ich habe zudem als Rotkreuzschwester immer einen starken Rückhalt durch den Verein. Das merke ich auch, wenn es ganz allgemein um die Rahmenbedingungen in der Pflege geht. Die Schwesternschaft setzt sich wie ein klassischer Berufsverband für die Interessen der Pflegenden ein, das ist in der heutigen Situation, die für Pflegekräfte sehr stark durch die zunehmende Arbeitsbelastung, den Fachkräftemangel und den wirtschaftlichen Druck geprägt ist, extrem wichtig.

In Bezug auf meine Arbeit habe ich mich ganz selbstverständlich im Vorfeld mit den Bedingungen auseinandergesetzt, zu denen ich meinen Beruf ausüben kann und soll. Das habe ich auch getan, als mich ein Praktikum in einer Klinik davon überzeugt hat, dass ich in der Schwesternschaft den passenden Rahmen für mich finden kann. In der Folge trat ich 1989 als Pflegeschülerin dem Verein bei. Mir war schon damals sehr bewusst, dass weder ein Arbeitsvertrag noch eine Vereinsmitgliedschaft ohne Rechte und Pflichten für beide Seiten auskommen kann. Wir bewegen uns als Rotkreuzschwestern nicht im rechtsfreien Raum, auch nicht mit Blick auf unsere berufliche Tätigkeit. Ich wusste, was mich erwartet. Und bis heute bin ich davon überzeugt, hier den richtigen Rahmen für mein Verständnis von guter Pflege gefunden zu haben. Denn die Grundlage unserer Arbeit ist vor allem das ethische Fundament, das uns die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes bieten. Darauf beruht unser pflegerisches Handeln, es ist in jeder Hinsicht die entscheidende Orientierungshilfe. Genau darum bin ich Rotkreuzschwester und will es auch bleiben!

Die konstruktive Gestaltung des Pflegealltags nimmt einen hohen Stellenwert bei Rotkreuzschwestern ein.

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Autor

Grazyna Wilhelm-Kurz

Beiratsschwester

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